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Durch das neue Alterseinkünftegesetz wir die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten
und Alterseinkünften ab 2005 neu geregelt. Da sich die Bedingungen für die meisten Produkte
verschlechtern, sollten Sie in diesem Jahr noch handeln!
Privilegien der Kapital Lebensversicherung 2004
Nur noch in diesem Jahr bestehen die Privilegien der Kapitallebensversicherung.
Sie können die Beiträge als Sonderausgaben abziehen, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Ausserdem sind die
Erträge aus der Kapitallebensversicherung ebenfalls steuerfrei.
Wenn Sie diese Steuervorteile noch nutzen wollen, dann sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Der Vertrag muss in 2004 abgeschlossen werden.
- Der späteste Versicherungsbeginn ist der 01.12.2004.
- Der erste Beitrag muss in 2004 erfolgen
- Bei Einschluss der Dynamik in Verträgen, die noch in 2004 abgeschlossen werden, fallen alle späteren Erhöhungen während der Laufzeit ebenfalls unter den Bestandsschutz.
Fördervoraussetzungen privater Renten ab 2005:
Für Neuverträge ab 2005 gelten verschärfte Regeln. Es empfielt sich daher in diesem Jahr noch zu handeln,
um in den Genuss der weitaus flexibleren Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung
zu kommen:
- Beiträge zu Gunsten einer privaten Leibrentenversicherung werden ab 2005 nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht.
- Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden.
- Die Leistungen dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und
nicht kapitalisierbar sein, d. h. nicht in einem Betrag ausgezahlt werden
Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Das Alterseinkünftegesetz verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung werden künftig steuerfrei gestellt. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben, die nunmehr auch von der Möglichkeit der steuerfreien und bis 2008 sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung Gebrauch machen können.
Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird langfristig zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Für neu erteilte Versorgungszusagen wird als Ausgleich für die insoweit entfallende Möglichkeit der Pauschalbesteuerung der Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zu den bisher schon bestehenden steuerlich begünstigten Vorsorgemöglichkeiten um 1.800 Euro erweitert.
Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?
Das Alterseinkünftegesetz ermöglicht, dass Beschäftigte ihre Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort auch weiterführen können (so genannte Portabilität). Damit werden Arbeitnehmer besser gestellt, die ihren Arbeitsplatz häufiger gewechselt haben. Bisher mussten sie mit einer Zersplitterung ihrer Betriebsrentenansprüche rechnen, die im schlimmsten Fall zu einem Verlust von Ansprüchen führen konnte und selbst im günstigsten Fall wegen der komplizierten Verwaltung vieler kleiner Renten zu erheblichen Mehrkosten führte. Für die Arbeitgeber ist die Regelung vorteilhaft, da sie nicht mehr Kleinstrenten für viele nur kurze Zeit bei ihnen beschäftigte Mitarbeiter verwalten müssen.
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