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Begriffe im Umfeld der Altersvorsorge

 

Kleines Lexikon zur "neuen Rente"

Besteuerung, nachgelagerte:

Für die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dafür sind die später ausgezahlten Renten in vollem Umfang steuerpflichtig. Dies bezeichnet man als „nachgelagerte Besteuerung“.

Entgeltumwandlung:

Jeder Arbeitnehmer hat durch die Rentenreform einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil seines Gehaltes, beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.

Grundzulage:

Die Grundzulage bekommen alle Förderberechtigten. Sie erhöht sich bis 2008 schrittweise alle zwei Jahre. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Versicherte einen zertifizierten Vorsorgevertrag abgeschlossen und Beiträge in ausreichender Höhe geleistet haben.

Kinderzulage:

Familien und Alleinerziehende werden besonders gefördert. Für jedes Kind, für das der Versicherte Kindergeld bezieht, erhält er zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage. Die Höhe der Kinderzulage steigt bis zum Jahr 2008 alle zwei Jahre an.

Mindesteigenbeitrag:

Um die volle staatliche Förderung in Form der Zulage zu erhalten, muss ein bestimmter Prozentsatz des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in die private Altersvorsorge investiert werden. Dieser Prozentsatz, der Mindesteigenbetrag, erhöht sich stufenweise von einem Prozent im Jahr 2002 auf vier Prozent im Jahr 2008.

Sockelbetrag:

Bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann die Höhe der staatlichen Zulage genauso hoch oder höher sein als der Mindesteigenbetrag. In diesem Fall muss ein „Sockelbetrag“ gezahlt werden, um die volle Zulage zu erhalten. Dieser Sockelbetrag ist von der Anzahl der Kinder abhängig.

Sonderausgaben:

Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis dabei größer als die staatlich gewährte Zulage, bekommt der Begünstigte den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet.
JahrMax. Höhe der
Sonderausgaben
Ab 2002 525
Ab 2004 1.050
Ab 2006 1.575
Ab 2008 2.100

Zulage, direkte:

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit einem Zuschuss, der so genannten "direkten Zulage". Diese Zulage besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Beide sind unabhängig vom Einkommen des Versicherten.

Informationen zur Bevölkerungsentwicklung

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes




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