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Sie werden sich selber später dankbar sein, dass Sie für ihr Alter
vorgesorgt haben! Die klassische Form ist, dass Sie dafür einen monatlichen
Betrag investieren, um später eine monatliche Rente zu erhalten. Im
Gegensatz zu einem "normalen" Sparvertrag erhalten Sie eine lebenslange Rente,
die wahlweise für mindesten fünf oder zehn Jahre gerantiert gezahlt wird, auch wenn
Sie in der Zwischenzeit versterben und deren monatliche Rentenleistung nach
fünf und nach zehn Jahren noch einmal steigt.
Ab 2005 gelten verschärfte Förderbedingungen:
Nach dem neuen Alterseinkünftegesetz werden ab 2005 abgeschlossene Rentenversicherungsverträge
nur noch gefördert, wenn Sie den Bedingungen der gesetzlichen Rentenkasse stark ähneln.
- Beiträge zu Gunsten einer privaten Leibrentenversicherung werden nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht.
- Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden.
- Die Leistungen dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und
nicht kapitalisierbar sein, (d. h. nicht in einem Betrag ausgezahlt werden).
- Die Beiträge sind in schrittweise steigenden Grenzen steuerfrei, aber die Leistungen
müssen später ebenso schrittweise versteuert werden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen in diesem Jahr noch
eine Rentenversicherung nach alten Konditionen abzuschließen
und so sich die wesentlich flexibleren Versicherungs-bedingungen zu sichern:
- Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
- Nur der Ertrag ist später steuerpflichtig.
- Die Leistungen sind vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und
kapitalisierbar, (d. h. sie können in einem Betrag ausgezahlt werden).
Für wen es etwas mehr Risiko sein darf, sollte die klassische Rente mit einer fondgebundenen Rente vergleichen.
Wenn Sie noch Fragen haben, fühlen Sie sich frei, mit uns Kontakt aufzunehmen.
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