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In der privaten Vorsorge gibt es drei große Säulen, wobei die erste Säule, die
Lebensversicherungen ab 2005 wirtschaftlich uninteressant wird:
- Lebensversicherungen
- Private Rentenversicherungen
- Betreibliche Altersvorsorge
Jetzt noch Steuervorteile der Kapital LV sichern!
Nur noch in diesem Jahr sind die Beiträge zur Kapitallebensversicherung als Sonderausgaben
abzusetzen und die Erträge später steuerfrei. Wer finanziell dazu in der Lage ist, ist gut
beraten, sich diese Steuervorteile jetzt noch zu sichern!
Private Rentenversicherung
In diesem Jahr können Rentenversicherungen noch zu den günstigen, flexiblen Konditionen
der letzen Jahre abgeschlossen werden. Ab 2005 ändern sich die Förderbedingungen
gravierend.
Ab 2005 werden die Aufwendungen zur privten Rentenversicherung
nur noch nach einem eng gesteckten Voraussetzungskatalog
Schritt für Schritt
steuerfrei gestellt. Die Erträge unterliegen dann aber ebenso schrittweise der Steuerpflicht.
Zusätzlich zur privaten Rente ist dann noch zur Absicherung der Familie eine
Risikolebensversicherung zu empfehlen.
Betriebliche Altersvorsorge
Seit der Änderung des Betriebsrentengesetztes zum 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Diese Rente muss jedoch von ihm selbst durch eine Endgeldumwandlung finanziert werden. Jedes Unternehmen (unabhängig von der größe, ob Handwerksbetrieb oder Industriekonzern) muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, durch eine Endgeldumwandlung eine Betriebsrente aufzubauen.
Hintergrund: Der Schwerpunkt der Rentenreform war die Förderung und die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Mit dem neuen Altersvermögensgesetz wurden viele Neuerungen im Betriebsrentenrecht wirksam. Die bedeutentst Änderung ist jedoch der individuelle Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente gilt ab dem 01.01.2002.
Den Durchführungsweg dieses Anspruches auf die Betriebsrente kann der Arbeitgeber einheitlich für sein Unternehmen festlegen. Für jedes Unternehmen ist es daher sinnvoll ein betriebliches Altersvorsorgekonzept erarbeiten, dies spart Verwaltungskosten, da dann nur eine Versorungseinrichtung ansprechpartner ist. Vorteile für Unternehmen:
- Vorsprung bei der Anwerbung hochqualifizierter Fachkräfte
- Bindung hochqualifizierter Fachkräft
- Verringerung der Fluktuation
- Übernahme der sozialen Verantwortung für Mitarbeiter
- Steigerung der Mitarbeiter-Motivation
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